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Landesklinik
»Die während der Herrschaft der
Nationalsozialisten erfolgten Massentötungen von psychisch
Kranken und geistig Behinderten hatten mit einer Euthanasie im
eigentlichen Sinne nichts zu tun. Es waren bewusste, gewollte
und mit Überlegung ausgeführte Tötungen, die mit
hinterhältigen und arglistigen Täuschungen der
Kranken und ihrer Angehörigen einhergingen.«
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Im Oktober 1939 unterzeichnete Hitler einen
auf den 1. September zurückdatierten Erlass, der
„Reichsleiter Bouhler und Dr. med. Brandt“
beauftragte, „die Befugnisse namentlich zu bestimmender
Ärzte so zu erweitern, dass nach menschlichem Ermessen
unheilbar Kranken bei kritischer Beurteilung ihres
Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden
kann.“
Mit diesem Euthanasieerlass war das
Schicksal von mehr als einhunderttausend seelisch kranken und
geistig behinderten Bürgern besiegelt. Sie wurden vergast,
zu Tode gespritzt oder sie verhungerten.
Mit Datum vom 9. Oktober 1939 erhielten die
Leiter der Heil- und Pflegeanstalten gleichlautende Schreiben,
in denen „im Hinblick auf die Notwendigkeit
planwirtschaftlicher Erfassung der Heil- und Pflegeanstalten
…“ darum ersucht wurde, beigefügte
Meldebögen auszufüllen und alsbald
zurückzusenden.
In den Heil- und Pflegeanstalten war nicht
bekannt, welchem Zweck die Meldebögen dienen sollten.
Verbreitet war die Annahme, dass die arbeitsfähigen und
besonders brauchbaren Kranken den Heil- und Pflegeanstalten
entzogen werden sollten, um als Rüstungsarbeiter verwendet
zu werden. Die Verwirklichung dieses Aspekts hätte die
Arbeit in den Anstalten außerordentlich erschwert, da die
Anstalten auf die Mitarbeit der arbeitsfähigen Patienten
angewiesen waren.
Aus diesen Überlegungen heraus wurden
viele der Meldebögen zu Ungunsten der Kranken so
ausgefüllt, dass sie als nicht arbeitsfähig
ausgewiesen wurden. Die Absicht der Planer der
Euthanasieaktion, „unnütze Esser“ zu
beseitigen, konnte nicht erkannt werden.
Vor dem Hintergrund dieses
Führer-Befehls sind aus der Rheinischen Provinzial-Heil-
und Pflegeanstalt Düren 376 Männer und 222 Frauen
abgeholt und aus „kriegswichtigen Gründen“
über die Zwischenanstalten Galkhausen und Andernach in die
Tötungsanstalt Hadamar bei Limburg verlegt worden.
In der zweiten Augusthälfte des Jahres
1941 wurde diese erste Phase der Morde an psychisch Kranken und
geistig Behinderten durch einen weiteren Führer-Befehl
gestoppt. In den Jahren danach, bis zum Ende des Zweiten
Weltkrieges, sind aus der Rheinischen Provinzial-Heil- und
Pflegeanstalt Düren weitere 1300 Männer und Frauen
– auf Anordnung des Reichsverteidigungskommissars –
verlegt worden.
Diese Patienten sind – von Ausnahmen
abgesehen – ebenfalls einen grausamen Tod gestorben. Mit
den dadurch freiwerdenden Betten wurde in der Anstalt ein
Wehrmachtslazarett eingerichtet. Außerdem wurden die
freien Plätze anderen Institutionen, wie z.B. den Riehler
Heimstätten in Köln, zur Nutzung übergeben.
Nach dem Großangriff auf Düren
am 16. November 1944 kamen die letzten Patienten weg. Die
Anstalt Düren hatte aufgehört zu existieren. Damit
war das eingetreten, was in der Planung der Nationalsozialisten
sowieso vorgesehen war: die Anstalt Düren aufzulösen,
weil „kein Bedarf mehr vorhanden sei“.
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