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Gerstenmühle
»Am 30. April 1941 ist Düren
judenfrei!«
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Am 29. Januar 1936 erschien in der
Dürener Zeitung ein Artikel mit der Überschrift:
„Abschied von einem malerischen Winkel. Der
größte Teil der alten Dürener Gerstenmühle
wird abgerissen“. Begründet wurde der Abriss der
Mühle, die an dem Fußpfad zwischen
Stürtzstraße und dem Sportplatz am Obertor lag, mit
Baufälligkeit. Nur ein kleiner Teil sollte für
Wohnzwecke erhalten bleiben.
Eine große Anzahl Dürener Juden
hat die Gerstenmühle nicht als „malerischen
Winkel“, sondern als Sammellager auf dem Weg in die
Deportation kennengelernt, zunächst nach dem
Novemberpogrom 1938 in die Konzentrationslager Buchenwald,
Sachsenhausen und Dachau, später dann zu den sog.
„Arbeitseinsätzen“ und in die
Vernichtungslager Polens sowie nach Theresienstadt. Es wird von
Zeitzeugen übereinstimmend angeführt, dass bereits
bei der unmittelbar nach dem Novemberpogrom einsetzenden
Verhaftungswelle die Gerstenmühle als Auffanglager diente.
Nach der offiziellen NS-Berichterstattung
in der Dürener Zeitung vom 11. November 1938 wurden im
Laufe des Tages „etwa 40 Juden in Schutzhaft
genommen“. In Darstellungen zur Geschichte Dürens
findet sich später die Zahl von 102 Mitgliedern der
jüdischen Gemeinde, die „spontan“ verhaftet
und in die Gerstenmühle verbracht worden seien.
Die Gerstenmühle wird als Sammellager
benutzt, beschönigend „Obdach“ genannt. Was
mit den „obdachlosen“ Juden geschah, zeigt die von
Bürgermeister Schmitz vorgelegte Entschließung in
der Ratssitzung vom 20. Dezember 1940:
„Überplanmäßig wird für Verpflegung
und Fortschaffung von Polizeisträflingen und Obdachlosen
der ursprüngliche Ansatz von 800 RM auf 1.800 RM
erhöht.“ Schon im Rechenschaftsbericht für das
Jahr 1939 hatte die Liegenschaftsverwaltung über die
„recht schwierige Verwaltung“ der 112 polizeilich
eingerichteten Obdache geklagt und auf die Kostensteigerung bei
der Unterbringung Obdachloser hingewiesen.
Im Zuge der Brutalisierung des Vorgehens
wird auch in den Ratsprotokollen die Farce der Obdachlosigkeit
fallengelassen. In einer weiteren Entschließung des
Bürgermeisters vom Juli 1941 heißt es:
„Es wurden unter 62/621/1036
außerplanmäßig 4.000 RM unter der Bezeichnung
„Aufwendung anlässlich der Judenumsiedlung“
bereitgestellt.“
Gefüllt haben dürfte sich die
Gerstenmühle wie die anderen Lager im heutigen Stadtgebiet
im Mai 1941, als die Ausweisung der Juden des Kreises und der
Stadt aus ihren Wohnungen stattfand und die Zentrierung in
Lagern erfolgte. Es handelte sich hier wie im übrigen
Reich um eine von der Gestapo verfügte
„Zusammenlegung der Juden“, die bis zum 1. Juli
1941 durchgeführt sein musste.
Die Nazis waren sich der Effektivität
ihrer Maßnahmen so sicher, dass der NSDAP-Kreisleiter
Peter Binz bereits Anfang April 1941 verkünden konnte,
„dass Düren nach dem 30. April judenfrei sein
würde.“
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